Nationales Weltraumrecht
Österreich hat alle fünf internationalen Weltraumverträge ratifiziert. Um die aus ihnen abgeleiteten Verpflichtungen zu erfüllen, erließ Österreich im Jahr 2011 das Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumgesetz), das 2015 durch die Verordnung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumverordnung) ergänzt wurde.
Die österreichische Weltraumgesetzgebung regelt die rechtlichen Aspekte der nationalen Weltraumaktivitäten, wie zum Beispiel
- Genehmigung, Überwachung und Beendigung von Weltraumaktivitäten,
- Registrierung und Transfer von Weltraumgegenständen,
- Regressansprüche der Regierung gegen den Betreiber im Schadensfall sowie
- Sanktionen bei Gesetzesverstößen.
Sie berücksichtigt auch die Nachhaltigkeit des Weltraums, indem sie Betreibern die Verpflichtung auferlegt, für eine Verringerung des Weltraummülls und der Weltraumkontamination zu sorgen. Darüber hinaus wurde durch das Weltraumgesetz das nationale Register für Weltraumgegenstände geschaffen, das vom österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) geführt wird.
Das BMK ist die zuständige Weltraumbehörde in Österreich. Sie ist für die Genehmigung und Überwachung der nationalen Weltraumaktivitäten zuständig. Drei der vier österreichischen Satelliten (TUGSAT-1, UniBrite und PEGASUS) wurden gemäß dem österreichischen Weltraumgesetz ins All geschickt. Sie sind im nationalen Register für Weltraumgegenstände sowie im United Nations Register of Objects Launched into Outer Space registriert.
Im Jahr 2001 richtete Österreich die Nationale Kontaktstelle für Weltraumrecht (NPOC Austria) des Europäischen Zentrums für Weltraumrecht (ECSL) ein. Ziel des NPOC Austria ist es, Weltraumrecht in Österreich zu fördern und Studierende zu unterstützen. Die Kontaktstelle, die teilweise vom BMK finanziert wird, ist der erste Ansprechpartner für alle am Weltraumrecht Interessierten.