Internationales Weltraumrecht
Das wichtigste internationale Forum zur Erörterung von Weltraumrecht und -politik ist der Ausschuss der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums (UNCOPUOS) mit seinen Unterausschüssen (wissenschaftlich-technischer sowie rechtlicher), die jährlich in Wien tagen. UNCOPUOS wurde 1959 als ständiges Gremium eingerichtet und wird vom Büro der Vereinten Nationen für Weltraumfragen (UNOOSA) unterstützt. Seit 1993 hat UNOOSA seinen Sitz in Wien.
Zusätzlich befasst sich die Internationale Fernmeldeunion (ITU) mit der Zuteilung des globalen Funkfrequenzspektrums und der Satellitenumlaufbahnen. Darüber hinaus sind die UN-Konferenz für Abrüstung (CD) und das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) für Fragen der Militarisierung des Weltraums zuständig. ITU und CD haben ihren Sitz in Genf (Schweiz), UNODA in New York (USA).
Das internationale Weltraumrecht bezieht sich insbesondere auf folgende fünf internationale Weltraumverträge, die zwischen 1967 und 1979 im Rahmen von UNCOPUOS erarbeitet wurden:
- Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, 1967 ("Weltraumvertrag");
- Übereinkommen über die Rettung und die Rückkehr von Astronauten sowie Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen, 1968 ("Rettungsübereinkommen");
- Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände, 1972 ("Haftungsübereinkommen");
- Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen, 1975 ("Registrierungsübereinkommen");
- Übereinkommen zur Regelung der Aktivitäten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern, 1979 ("Mondvertrag").