Europäische Weltraumgesetzgebung

Die europäische Weltraumgesetzgebung in Bezug auf Österreich umfasst die Rechtsvorschriften der Europäischen Union, der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten.
EU SPACE LOGO
EU SPACE LOGO

Die parallele Zuständigkeit der Europäischen Union im Bereich des Weltraums ergibt sich aus Art. 4 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Darüber hinaus bildet Art. 189 AEUV die rechtliche Grundlage für die Europäische Raumfahrtpolitik, das Europäische Raumfahrtprogramm und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation. Eine Harmonisierung der Gesetze und Vorschriften der Mitgliedsstaaten ist jedoch ausgeschlossen.

Die europäische Raumfahrtpolitik basiert auf der Weltraumstrategie für Europa, die 2016 von der Europäischen Kommission veröffentlicht und 2017 vom Rat der Europäischen Union genehmigt wurde. Sie konzentriert sich auf vier strategische Ziele:

Maximierung der Weltraumnutzung für die Gesellschaft und die Wirtschaft der Europäischen Union;
Förderung eines weltweit wettbewerbsfähigen und innovativen europäischen Raumfahrtsektors;
Stärkung der Autonomie Europas beim Zugang zum Weltraum und dessen Nutzung in einem sicheren und geschützten Umfeld;
Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur und Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
Die Verordnung zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm wird 2021 in Kraft treten. Das europäische Raumfahrtprogramm wird aus den Flaggschiff-Weltraumprogrammen (Galileo, EGNOS, Copernicus) und zwei neuen Komponenten (Weltraumlageerfassung und staatliche Satellitenkommunikation) bestehen. Die Agentur für das europäische Globale Satellitennavigationssystem (GSA) wird in Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) umbenannt und erhält neue Kompetenzen.

Jean-Jacques Dordain und Günter Verheugen beim ersten Weltraumrat 2004
Jean-Jacques Dordain und Günter Verheugen beim ersten Weltraumrat 2004 (ESA)

Die Verordnung zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm wird 2021 in Kraft treten. Das europäische Raumfahrtprogramm wird aus den Flaggschiff-Weltraumprogrammen (Galileo, EGNOS, Copernicus) und zwei neuen Komponenten (Weltraumlageerfassung und staatliche Satellitenkommunikation) bestehen. Die Agentur für das europäische Globale Satellitennavigationssystem (GSA) wird in Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) umbenannt und erhält neue Kompetenzen.

Art. 189 Abs. 3 AEUV, die Weltraumstrategie für Europa und das Europäische Weltraumprogramm beziehen sich allesamt auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Bereits 2004 haben die ehemalige Europäische Gemeinschaft und die ESA ein Rahmenabkommen geschlossen. Artikel 8 sieht die Einrichtung des sogenannten Weltraumrats vor, der Kooperatinsmaßnahmen koordinieren und erleichtern soll. Der 10. Weltraumrat ist für Ende 2020 geplant. Außerdem hat die Europäische Union verschiedene Übertragungsvereinbarungen mit der ESA geschlossen. Gegenwärtig laufen Verhandlungen über eine einheitliche finanzielle Partnerschaftsrahmenvereinbarung, wie von der Verordnung zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union vorgesehen.

ESA logo

Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) ist eine zwischenstaatliche Organisation. Sie basiert auf ihrem Übereinkommen, das 1975 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde und 1980 in Kraft trat. Der Zweck der ESA besteht gemäß ihrem Art. II darin, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Weltraumforschung und -technologie sowie der Raumfahrtanwendungen zu ausschließlich friedlichen Zwecken sicherzustellen und zu fördern. Österreich ratifizierte das Übereinkommen 1986 und wurde in der Folge 1987 Vollmitglied.

EUMETSAT logo

Die Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die durch ihr 1986 in Kraft getretenes Übereinkommen gegründet wurde. Die Ziele von EUMETSAT bestehen gemäß Art. 2 darin, europäische Systeme betriebsfähiger meteorologischer Satelliten einzurichten, zu warten und zu nutzen und Beiträge zur operativen Überwachung des Klimas und zur Erkennung globaler Klimaänderungen zu leisten. Österreich ist seit 1993 Mitgliedsland. Die Europäische Union unterzeichnete eine Übertragungsvereinbarung mit EUMETSAT über die Zusammenarbeit bei Copernicus. EUMETSAT schloss auch verschiedene Übereinkommen mit der Europäischen Weltraumorganisation, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.