Talente regional 2025
Einreichfrist
02. Dezember 2025, 12:00 Uhr
Was wird gefördert?
Talente regional ermöglicht eine umfassende und nachhaltige Vernetzung von Bildungseinrichtungen mit Wirtschaft und Forschung. Im Zentrum stehen die Entwicklung und die Umsetzung vielfältiger, attraktiver Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche rund um Forschung, Technologie und Innovation in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik.
Bildungs- und Forschungseinrichtungen bieten gemeinsam mit Unternehmen Aktivitäten in räumlicher Nähe an, sodass sich Kinder und Jugendliche - unabhängig ihrer sozialen oder geographischen Herkunft - mit spannenden Themen intensiv auseinandersetzen können.
Welche Themen sind förderbar?
In dieser Ausschreibung werden Projekte aus allen Themen zu Naturwissenschaft und Technik gefördert.
Beispiele:
- Weltraum z. B. Raumfahrt, Navigationssysteme
- Digitale Technologien z. B. Informations- & Kommunikationstechnologien, Big Data, Internet der Dinge, aktives und unterstütztes Leben
- Energie und Umwelt z. B. Smart Cities, intelligente Energiesysteme, Umwelttechnologien
- Life Science z.B. Technologien in Gesundheit und Pflege, Mental Health, KI-Anwendungen
- Mobilität z. B. Verkehrsinfrastruktur, Mobilitätssysteme, Fahrzeugtechnologien, Personen und Gütermobilität
- Produktion z. B. Produktionsforschung, Werkstoffe, Produktionstechnologien, Nanotechnologie
Wer wird gefördert?
Projektbeteiligte aus Forschung und Wirtschaft bilden ein Konsortium und setzen das Projekt gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen um. Förderbar (als Konsortialführung bzw. Konsortiumsmitglieder) sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende:
- Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z. B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Unternehmen mit Innovationsbezug. Das sind Unternehmen, für die Innovation ein wesentlicher Bestandteil der eigenen Unternehmenstätigkeit ist.
Wie sieht das Mindestkonsortium aus?
Das Konsortium besteht aus mindestens:
- Einem wissenschaftlichen Konsortiumsmitglied: eine akademische Einrichtung (z. B. Universität, Fachhochschule) bzw. eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung und
- Zwei Unternehmen als Konsortiumsmitglieder mit Innovationsbezug, die selbstständig wirtschaftlich tätig sind, unabhängig von der Unternehmensgröße und der Organisationsart. Dies betrifft Unternehmen sowie Vereine.
In einem Projekt müssen weiters mindestens fünf Bildungseinrichtungen beteiligt sein (vom Kindergarten bis zur Matura, davon mind. 2 Volksschulen und mind. 2 Sekundarstufen I).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Projekt max. 130.000 EUR, wobei 10.000 EUR für Kooperationszuschüsse zweckgebunden sind.
Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Kooperationszuschüsse sind Pauschalförderungen für weitere Bildungseinrichtungen, die noch nicht am Talente regional Projekt beteiligt sind. In jedem geförderten Talente regional Projekt werden zehn Kooperationszuschüsse in der Höhe von pauschal 1.000 EUR vergeben.
Was sind die Einreichkriterien?
Förderansuchen werden nach 4 Kriterien beurteilt:
- Qualität des Vorhabens
- Eignung der Förderungswerbenden/Projektbeteiligten
- Nutzen und Verwertung
- Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung
Wie erfolgt die Einreichung?
Die Einreichung ist nur elektronisch und während der Einreichfrist via eCall möglich. Vor der Einreichung des Förderungsansuchens müssen alle Konsortiumsmitglieder ihre Partneranträge via eCall eingereicht haben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Eine Entscheidung liegt voraussichtlich Ende März 2026 vor.
Ausschreibung und Ausschreibungsdokumente auf der FFG Website.