Digitaler Zwilling Österreich - Ausschreibung zum Grünen und Digitalen Wandel
Auf dem Weg zum Grünen und Digitalen Wandel ist es wichtig, die Veränderungen unseres Klimas besser zu erforschen und zu verstehen. In diesem Kontext können auf Satellitendaten basierende Produkte und Dienstleistungen einen entscheidenden Beitrag leisten.
Durch die Verschneidung von Erdbeobachtungsdaten, Geodaten und Digitalen Technologien entstehen Lösungen, die die Politik bei der Eindämmung des Klimawandels unterstützen und dadurch zum Schutz der Umwelt beitragen.
Die Bereitstellung bzw. Weiterentwicklung von Algorithmen und Informationsprodukten kann beispielsweise bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels helfen, indem sie den Sektoren Energie, Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Klimaneutrale Stadt, Land- und Forstwirtschaft oder dem Katastrophenmanagement präzisere Entscheidungsgrundlagen liefern.
Insgesamt werden 3,3 Millionen EUR an Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Eine Informations- und Vernetzungsveranstaltung wird es am 17. Jänner 2024 geben.
Was wird gefördert?
Es werden Kooperative F&E-Projekte, Einzelprojekte der Industriellen Forschung, Orientierte Grundlagenforschung und ein Innovationslabor gefördert, die einen Beitrag zu den oben genannten Herausforderungen im Kontext Digitale Technologien und Erdbeobachtung leisten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Universitäten, Forschungseinrichtungen, KMU, Industrieunternehmen, Bedarfsträger und sonstige Organisationen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem eingereichten Förderinstrument und der Organisationsart zwischen 35-100% der Projektkosten.
Was sind die Einreichkriterien?
Die jeweiligen Einreichkriterien sind im Ausschreibungsleitfaden zusammengefasst.
Beachten Sie die verpflichtende Einreichberatung für Innovationslabore bis 19. April 2024!
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die -kosten dargestellt werden. Welche Dokumente für die Einreichung erforderlich sein werden, wird im Ausschreibungsleitfaden angeführt.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung ist für Ende Juni 2024 geplant.
Weitere Informationen und Ausschreibungsleitfaden auf der Website der FFG.