ASAP Ausschreibung 2025
Im Rahmen des Österreichischen Weltraumprogramms ASAP stehen für die aktuelle Ausschreibung ca. 12.850.000 Euro zur Verfügung. Davon sind ca. 2.100.000 Euro dem Leitprojekt zugeordnet, einer Leitinitiative zwischen den Themen Klimaneutrale Stadt und Weltraum.
- Einreichzeitraum: 22.01.2025 - 10.04.2025
- Maximale Förderung pro Projekt: 2.100.00 Euro
- Geltungsbreich: National
- Geldgeber: BMK
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die sich einem dieser Schwerpunkte zuordnen können und dessen Zielsetzungen adressieren:
Schwerpunkt 1: Technologien für die Raumfahrt
Wettbewerbsfähiger Weltraumsektor
- Wettbewerbsvorsprung durch neue oder weiterentwickelte Produkte für Weltrauminfrastruktur und Weltraummärkte (Up-, Mid- und Downstream).
- Hebelwirkung in die ESA, EU und globale institutionelle und kommerzielle Märkte
Schwerpunkt 2: Weltraumforschung und -wissenschaft
Wissenschaftliche Exzellenz
- Peer reviewed Publikationen von richtungsweisenden Arbeiten mit hohem Impact in renommierten Journalen durch Nutzung von wissenschaftlichen Daten in Österreich.
- Beteiligung an Instrumentenentwicklungen für geplante Missionen und selektierte Flüge
Schwerpunkt 3: Weltraumanwendungen
Weltraum für alle Lebensbereiche
- Satellitendaten werden als integraler Bestandteil des Alltags genutzt. Darauf basierende Dienstleistungen haben hohe Servicequalität und Zuverlässigkeit und sind einfach zu beziehen und zu bedienen.
- Weltraumdaten, die in hoher Qualität und Quantität vorliegen, werden von Akteur:innen im Innovationsumfeld, sowie Wissenschaft und Wirtschaft verwendet.
Schwerpunkt 3.1: F&E-Dienstleistung 1
Satellitenbasiertes Monitoring von Bodenversiegelung F&E-Dienstleistung
- Beantwortung formulierter Forschungsfragen
Schwerpunkt 3.2: F&E-Dienstleistung 2
Satellitenbasiertes Monitoring-System für städtische Grünflächen und Baumüberschirmung
- Beantwortung formulierter Forschungsfragen
Schwerpunkt 3.3: Leitinitiative zwischen den Themen Weltraum und Klimaneutrale Stadt
- Leitprojekt zur Unterstützung der Treibhausgasbilanzierung von Gebietskörperschaften mit Satellitendaten
- Satellitenbasierte THG-Bilanzierung und Vorbereitung auf die Treibhausgasmission CO2M
- Verbesserung und Validierung der Datenlage für das THG-Monitoring in Städten und Gemeinden
Wer wird gefördert?
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper (Hinweis: Tätigkeiten von Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen, sind nicht förderbar)
- Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderungsquote variiert je nach beteiligter Organisation und Forschungskategorie:
- Für Unternehmen richtet sich die Förderungsquote nach der Forschungskategorie und der Unternehmensgröße
- Für Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen richtet sich die Förderungsquote nur nach der Forschungskategorie. Vorausgesetzt: Es ist ein nicht-wirtschaftlicher Beitrag
- Ist die Teilnahme der Forschungseinrichtung oder sonstigen Einrichtung als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen, entsprechen die Förderungsquoten jenen der Unternehmen.
- Werden für das beantragte Vorhaben weitere Förderungen anderer Förderungsgebender in Anspruch genommen, ist dies im Förderungsansuchen anzuführen. Bei Mehrfachförderung – Förderung von verschiedenen Förderungsgebenden – darf die kumulierte Förderungshöhe die europarechtlichen Beihilfegrenzen nicht überschreiten.
Was sind die Einreichkriterien?
Siehe Ausschreibungs- und Instrumentenleitfäden
Wie erfolgt die Einreichung?
Für die nationalen Ausschreibungen erfolgt die Einreichung über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die –kosten dargestellt werden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Förderentscheidung ist für Juli 2025 geplant.