Die Geschichte des ECSL NPOC Austria

Seit der Gründung 2001 kann der ECSL National Point Of Contact Austria auf einige Meilensteine zurückblicken.

Die Gründung

Der NPOC Space Law Austria wird unter der Leitung von Professor Christian Brünner an der Universität Graz gegründet. Ziel des European Centre for Space Law (ECSL) ist es, in möglichst allen Mitgliedstaaten der ESA einen National Point of Contact (NPOC) einzurichten, um die rechtlichen Aspekte der Raumfahrt zu behandeln und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch Initiativen und Projekte zur Weiterentwicklung des Weltraumrechts für seine Anpassung an neue Technologien und Nutzungen zählen zu den Aufgaben des NPOC.

Erster ECSL Summer Course in Österreich

Der ECSL Summer Course on Space Law and Policy bietet Studierenden und jungen Akademiker:innen die Möglichkeit in zwei intensiven Wochen Einblicke in aktuelle Themen des Weltraumrechts zu erhalten. Erfahrene Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis zählen zu den Vortragenden. Jedes Jahr wird ein anderer Ort in einem ESA Mitgliedstaat für die Abhaltung ausgewählt. Der NPOC Space Law an der Universität Graz bewirbt sich als lokaler Organisator, sodass diese Veranstaltung erstmals in Österreich stattfinden kann. Eine Besonderheit ist dabei auch der relativ große Anteil von Teilnehmer:innen aus benachbarten osteuropäischen Staaten, die noch nicht ESA-Mitglieder sind.

Recht in der Raumfahrt

Die international ausgerichtete Veranstaltung an der Universität Graz zum Thema „Raumfahrt und Recht" widmet sich aktuellen Themen der Raumfahrt aus technischer und rechtlicher Perspektive. Weltraumaktivitäten wie Erdbeobachtung, Raketenstarts und Telekommunikation werden jeweils aus beiden wissenschaftlichen Disziplinen beleuchtet, womit den interdisziplinären Aspekten der Raumfahrt Rechnung getragen wird. Auf die Veranstaltung folgte eine Buchpublikation, die alle Beiträge enthält.

Umzug in die österreichische Hauptstadt

Der NPOC Space Law Austria übersiedelt an die Universität Wien unter der Leitung von Professor Irmgard Marboe. Die räumliche Nähe zum Wiener Sitz der Vereinten Nationen, dem Vienna International Office (VIC), das auch das Weltraumbüro der Vereinten Nationen (UNOOSA) beherbergt, soll fortan genützt werden, um Veranstaltungen zu weltraumrechtlichen Themen am Rande der Tagungen des UN Komitees für die friedliche Nutzung des Weltraums (UNCOPUOS) und seiner beiden Unterausschüsse zu organisieren. Damit sollen Brücken zwischen der akademischen Fachwelt, den UNCOPUOS Delegierten, der österreichischen Weltraumcommunity und interessierten Studierenden geschlagen werden. Die erste derartige Veranstaltung findet im Kleinen Festsaal der Universität Wien zum Thema „Perspectives of Space Exploration and the Role of the United Nations" unter Mitwirkung prominenter Persönlichkeiten statt, wie Scott Pace (USA), Xu Yu (China), Kazuhiro Miyazaki (Japan), Sergey Shestakov (Russland), Kai-Uwe Schrogl (ESPI) und Mazlan Othman (UNOOSA).

Ein nationales Gesetz

Der NPOC Space Law Austria wird durch das BMVIT mit dem Entwurf für ein nationales Weltraumgesetz beauftragt. Durch die Nanosatelliten-Projekte TUGSAT1 (TU Graz) und UniBRITE (Universität Wien) wird Österreich erstmals zum „Startstaat" von Weltraumobjekten und muss seine entsprechenden internationalen Verpflichtungen wahrnehmen. Dazu zählen vor allem die Genehmigung und Überwachung sowie die Registrierung der gestarteten Weltraumobjekte. Workshops mit Experten finden ebenso statt wie Beratungen in der Interministeriellen Gruppe Raumfahrt, in der neben dem BMVIT auch das BMEIA, das BMI, das BMJ, das BMLVS und das BMF vertreten sind.

Weltraumrecht in den Medien

Das Thema nationales Weltraumrecht wird auch am österreichischen Völkerrechtstag, den die Johannes Kepler Universität Linz in Freistadt veranstaltet, diskutiert. Ein Kommentar in den Medien dazu lautet: „Ein kleiner Schritt für die Menschheit, aber ein großer für Österreich" (Benedikt Kommenda, Die Presse; Illustration Vinzenz Schüller). Die zunehmende Anzahl von Satelliten steigert allerdings das Risiko von Kollisionen im Weltraum. Dies gilt insbesondere für Kleinsatelliten, die nicht manövrierfähig sind. Während die UN-Weltraumverträge dieses Problem nicht direkt ansprechen, gibt es internationale Richtlinien und Empfehlungen zur Frage der „Weltraummüllvermeidung". Österreich wird in seinem Gesetz diese internationalen Richtlinien und Empfehlungen als verbindliche Voraussetzung für die Genehmigung von Satellitenprojekten festschreiben und damit zu den Vorreitern zur Sicherung der langfristigen Nachhaltigkeit der Weltraumnutzung zählen.

Ein Weltraumgesetz für Österreich

Das österreichische Weltraumgesetz wird im November dem Parlament als Regierungsvorlage präsentiert. Nach einer positiven Stellungnahme durch den parlamentarischen Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie wird es an den Nationalrat weitergeleitet, der es ohne Gegenstimme annimmt. Auch der Bundesrat hat keine Einwände. Das Gesetz wird im BGBl. 132/I veröffentlicht und tritt am 28.12.2011 in Kraft.

Die Bedeutung von “Soft Law”

Neben sogenannte „Hard Law", also verbindlichem Recht auf internationaler und nationaler Ebene, spielen Instrumente, die nicht-verbindliche Normen enthalten, im Weltraumbereich eine immer größere Rolle. Diese Normen können als „Soft Law" bezeichnet werden, da sie zwar nicht verbindlich sind, aber dennoch den Zweck haben, das Verhalten der betreffenden Akteure in eine bestimmt Richtung zu lenken und es in der Praxis auch tun. „Richtlinien", „Empfehlungen" oder „Codes of Conduct" spielen vor allem im Bereich der Weltraummüllvermeidung eine große Rolle. Dazu ist in den UN Weltraumverträgen nicht direkt etwas festgelegt – außer dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot und dem Verbot der schädlichen Verschmutzung des Weltraums – aber das Problem ist allen Akteuren sehr bewusst. Die Vermeidung von Weltraummüll liegt im Interesse aller und dient dem Ziel der langfristigen Nutzbarkeit des Weltraums. Zur Frage, welche rechtliche Bedeutung dem „Soft Law" im Weltraumrecht zukommt, veranstaltet der NPOC Space Law Austria am Rande des UNCOPUOS Rechtsunterausschusses eine Veranstaltung im Wiener Juridicum. Die Beiträge werden anschließend verschriftlicht und in einem Sammelband bei Böhlau veröffentlicht.

Der ECSL Summer Course kommt nach Wien

Der Summer Course on Space Law and Policy findet jedes Jahr in einem anderen Mitgliedstaat der ESA statt. Nach Graz im Jahr 2004 ist nun der NPOC an der Universität Wien gemeinsam mit ECSL Veranstalter. Als Ort wird Klosterneuburg ausgewählt, das mit seiner Lage an der Donau – statt wie sonst oft am Meer – ein wenig Sommerstimmung aufkommen lässt. Die Teilnehmer:innen stürzen sich mit Begeisterung in ein anspruchsvolles und dichtes Programm, das neben zahlreichen Vorlesungen erfahrener Expert:innen auch den Auftrag für eine Projektentwicklung und Präsentation beinhaltet. Für die Wahrnehmung des sommerlichen Freizeitangebotes bleibt zwar kaum Zeit, aber am Ende blicken  alle erfüllt von neuen Eindrücken und Erfahrungen auf zwei lehrreiche und intensive Wochen zurück.

TUGSAT1 und UniBRITE starten ihre Mission

Nach dem erfolgreichen Start der Satelliten TUGSAT1 und UniBRITE mit einer indischen PSLV Rakete im Februar 2013 übermitteln die beiden Betreiber, Professor Otto Koudelka (TU Graz) und Professor Weiss (Universität Wien), die relevanten Start- und Bahndaten der Satelliten sowie andere erforderliche Informationen an das BMVIT, um sie in das österreichische Weltraumregister, das inzwischen auf Basis des Weltraumgesetzes eingerichtete wurde, einzutragen. Der NPOC beantwortet diesbezügliche Fragen der Betreiber, damit allen formalen Kriterien entsprochen werden kann. Das BMVIT leitet die Daten an das BMEIA weiter, das sie im Wege einer Note Verbale an UNOOSA übermittelt, um die internationale Registrierung im UN-Weltraumregister vornehmen zu lassen. Damit wird Österreich erstmals „Weltraumnation".

Eine Weltraumverordnung für Österreich

Mit dem Weltraumgesetz aus 2011 waren die wichtigsten Grundlagen für die Genehmigung und Überwachung österreichischer Weltraumaktivitäten sowie für die Registrierung österreichischer Weltraumobjekten gelegt. Dennoch überließ das Gesetz manche Detailfragen der Ausgestaltung in einer Verordnung durch das BMVIT. Die Verordnung wird zunächst intern im BMVIT ausgearbeitet und anschließend in einer Expertenrunde, unter Beteiligung des NPOC, diskutiert und abgestimmt. Sie enthält nähere Ausführungen über die Übermittlung von Unterlagen, über die Frage der Sachverständigen sowie Kosten und Gebühren. Nach Veröffentlichung im BGBl. 35/II tritt sie am 27.2.2015 in Kraft.

Fragen der Satellitendatenpolitik

Die Entwicklung der europäischen Weltraumprogramme Galileo und Copernicus von ESA und EU werfen zunehmend Fragen der Satellitendatenpolitik auf. Unterschiedliche Ebenen des Rechts greifen dabei ineinander. Politische Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Institutionen werden erforderlich. Neben ESA und EU betreffen die Sammlung, Verarbeitung und Verbreitung von Satellitendaten Rechtsnormen des Europarats, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, aber auch das nationale Recht verschiedener Staaten zu beachten. Im Gegensatz dazu werden Satellitendatenrecht und -politik in den USA von einem souveränen Staat gestaltet. Die Jahrzehnte lange Erfahrung der USA auf diesem Gebiet lassen es lohnend erscheinen, einen intensiven Austausch in diesem Zusammenhang zu pflegen. Der NPOC organisiert gemeinsam mit dem European Space Policy Institute (ESPI) am Rande des UNCOPUOS Rechtsunterausschusses eine Veranstaltung zum Thema europäische und U.S. Satellitendatenpolitiken. Als Moderator fungiert UNCOPUOS Vorsitzender David Kendall (Canada), als Vortragende aus den USA konnte Professor Joanne Gabrynowicz gewonnen werden.

Kleinsatelliten - Chancen und Risiken

Durch die rapide technologische Entwicklung werden Entwicklung, Start und Betrieb von Kleinsatelliten zunehmend kostengünstiger. Universitäten und Forschungsinstitute sowie private Unternehmen nehmen diese neuen Möglichkeiten immer mehr in Anspruch. Doch Kleinsatelliten bieten nicht nur Chancen, sie stellen auch beträchtliche Herausforderungen in rechtlicher Hinsicht dar. Genehmigung und Überwachung sowie Registrierung durch den Startstaat sind genauso erforderlich wie für große Raumfahrtprojekte. Insbesondere die Versicherungspflicht und die Weltraummüllvermeidung stellen bedeutende Herausforderungen dar. Den verschiedenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kleinsatelliten widmet sich eine Veranstaltung im Wiener Juridicum am Randes des UNCOPUOS Rechtsunterausschusses. Die anschließende Buchpublikation erfolgt in Zusammenarbeit mit Professor Frans von der Dunk in seiner Reihe „Studies in Space Law" bei Brill.

The Hague Space Resources Governance Working Group

Die Verabschiedung des „Space Resource Exploration and Utilization Act" durch die USA im Jahre 2015 bringt dem Thema Weltraumressourcen viel Aufmerksamkeit in einer breiten Öffentlichkeit. Während Luxemburg dem Beispiel folgt und ein ähnliches Gesetz 2017 beschließt, mehren sich die Forderungen nach einer multilateralen Lösung. Da der Mondvertrag mit seinen nur 18 Vertragsparteien für viele nicht den geeigneten Rechtsrahmen darzustellen vermag, werden alternative Foren gesucht. Eine Initiative in diese Richtung ist die „Hague International Space Resources Governance Working Group". Unterstützt durch die Niederlande und in der Folge auch von Luxemburg werden unterschiedliche Akteure eingeladen, die wichtigsten Parameter eines internationalen Rahmenwerks zur Erforschung und Nutzung von Weltraumressourcen zu formulieren. Unter Einbeziehung von in diesem Bereich aktiven Unternehmen, von Expert:innen, aber auch von Weltraumagenturen und Regierungsvertreter:innen wurden „Building Blocks" formuliert, die am Rande von UNCOPUOS in den Räumlichkeiten des VIC präsentiert werden. Der NPOC, der den Prozess als Beobachter begleitet hat, fungiert dabei in der Rolle des Gastgebers und Moderators.

Rechtliche Aspekte der Abwehr von Near-Earth Objects

Das Thema Asteroidenabwehr wird unter dem Titel „Planetary Defence" oder auch „Near-Earth Object (NEO) Mitigation" im Rahmen von UNCOPUOS im Wissenschaftlich-Technischen Unterausschuss behandelt. Dennoch stellen sich im Rahmen der Arbeit der Space Mission Planning Advisory Group (SMPAG) zunehmend auch rechtliche Fragen. Wenn eine internationale Mission zur Abwehr von gefährlichen Asteroiden oder Kometen geplant werden soll, treten Rechtsfragen zwangsläufig auf. 2016 setzte SMPAG daher eine Ad-hoc Working Group on Legal Issues ein, die sich den Rechtsfragen in diesem Zusammenhang widmen sollte. Der NPOC Space Law Austria war in dieser Working Group vertreten und brachte sich in der Formulierung des entsprechenden Berichts aktiv ein. Vor diesem Hintergrund entstand der Plan eines Buches über die rechtlichen Aspekte der Abwehr von Near-Earth Objects, das mit interessierten Völkerrechtsexpert:innen am Randes des International Astronautical Congress (IAC) in Washington D.C. auf Einladung und in den Räumlichkeiten der American Society of International Law (ASIL) diskutiert wurde.

Vize-Weltmeister im Weltraumrecht

Der NPOC Space Law Austria sollte als lokaler Organisator die Europäischen Runden des Manfred Lachs Space Law Moot Court in Wien organisieren. Geplant war, diese während des im Vienna International Center (VIC), dem Wiener Sitz der Vereinten Nationen, stattfindenden Rechtsunterausschuss des UN Komitees für die friedliche Nutzung des Weltraums (UNCOPUOS) im April stattfinden zu lassen. Dadurch sollten die Teams die Gelegenheit bekommen, die Sitzungen als Beobachter zu besuchen. Aufgrund des Ausbruchs der Covid-19 Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen ab Mitte März konnte dieses Vorhaben nicht verwirklicht werden. Nachdem verschiedene Optionen geprüft wurden, wurde immerhin ein Halbfinale mit vier Teams im Juni online veranstaltet. Die vier Halbfinalisten, die auf Basis der eingesandten schriftlichen Memorials ausgewählt worden waren, traten per Video Livestream gegeneinander an.
Die Richter des Finales waren Professor Armel Kerrest (Frankreich, Präsident), Professor Stephan Hobe (Deutschland) und Jenni Tapio (Finnland). Die Teams waren den Richtern nur mit ihren Teamnummern bekannt. Das Team der Universität Wien wurde schließlich zum Sieger gekürt und erhielt auch den Best Oralist Award (Hristina Talkova).
Der erstmalige Aufstieg eines Teams aus Wien ins Weltfinale war nur durch die Tatsache getrübt, dass dieses nicht, wie geplant, in Dubai stattfinden, sondern ebenfalls online organisiert wurde. Im Finale mussten sich die Wiener nur gegen das Team der University Delhi (Indien) geschlagen geben und errang den zweiten Platz. Hristina Talkova überzeugte wieder als Best Oralist und konnte gemeinsam mit Rosanna Hofmann und Katharina Harreiter die Auszeichnung für den besten Schriftsatz entgegennehmen.