17. Ausschreibung - Austrian Climate Research Programme (ACRP) 2024
Im Rahmen des Klima- und Energiefonds bildet das Austrian Climate Research Programme (ACRP) die konzeptionelle und institutionelle Grundlage für die Förderung der Klimaforschung in Österreich.
Was wird gefördert?
Das ACRP ist Österreichs größtes Klimaforschungsprogramm und soll dabei helfen, die Auswirkungen der Klimakrise zu minimieren, Erkenntnisse über Strategien zur Klimawandelanpassung zu liefern und Österreich mittel- und langfristig als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort zu stärken.
Gefördert werden Projekte der orientierten Grundlagenforschung in den folgenden drei Themenbereichen:
- Das Klimasystem und die Folgen des Klimawandels verstehen
- Konkrete Unterstützung für Österreichs Politik
- Transformativer Wandel
Wer kann sich bewerben?
Einrichtungen der Forschung und Wissensverbreitung (Forschungsorganisationen) im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.
- Universitäten (Universitäten und Fachhochschulen)
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Projektpartner sind nicht nur österreichische Forschungseinrichtungen, auch ausländische Forschungsorganisationen können als Projektpartner infrage kommen.
Die folgenden Personen können teilnehmen, erhalten jedoch keine Förderung:
- Subunternehmer: Sie sind keine Beteiligten im Sinne der Kooperation. Sie erbringen definierte Leistungen für Projektbeteiligte, die unter der Kostenkategorie „Drittkosten" aufgeführt sind und haben keinen Anspruch auf die Verwertung der Projektergebnisse. Nationale und internationale Unternehmen und andere Praktiker sowie einzelne Forscher aus Österreich können unter der Kostenkategorie „Drittkosten" als Subunternehmer des Antragstellers oder eines Projektpartners aufgeführt werden.
- Weitere Beteiligte: Dies sind Personen oder Institutionen (auch Unternehmen), die keine Förderung erhalten, jedoch im Zuwendungsvertrag mit dem Umfang ihrer Beteiligung genannt werden. Ihre Rechte und Pflichten werden ebenfalls im Vertrag geregelt. Ihre Beteiligung ist im Antrag zu begründen.
Näheres siehe „Richtlinien für Projekte der orientierten Grundlagenforschung" auf der Website der FFG.
Wie hoch ist die Förderung?
Für das Forschungsprogramm stehen bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Finanzierung pro Projekt beträgt 350.000 Euro.
Die erstattungsfähigen Kosten werden bis zu 100 % übernommen.
Was sind die Einreichungskriterien?
Projekte der orientierten Grundlagenforschung können von Einzelantragstellern oder als Verbundprojekte mehrerer Konsortialmitglieder eingereicht werden.
Nähere Informationen zu den Einreichungskriterien finden Sie im „Leitfaden zur Antragstellung" sowie im „Leitfaden für Projekte der orientierten Grundlagenforschung" auf der Website der FFG.
Was benötige ich für die Bewerbung?
Zur Einreichung muss der vollständige Antrag fristgerecht bis 12.12.2024 um 12:00 Uhr per eCall eingegeben werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online über die entsprechenden Masken im FFG eCall möglich. Eine Einreichung als PDF ist nicht möglich. Die Kosten des Antragstellers und aller Projektpartner müssen ebenfalls fristgerecht per eCall eingegeben werden.
Wann fällt die Entscheidung?
Mit einer Förderentscheidung wird bis Mai 2025 gerechnet.
Weitere Informationen zur Ausschreibung auf der Website der FFG.